Drohnenbilder sind nützlich, wenn Zugang, Gebäudestellung oder Umgebung vom Boden aus schwer erkennbar sind. Sie zeigen Perspektiven, keine rechtlich verbindlichen Grundstücksgrenzen und keinen geprüften Dachzustand.
Welche Fragen ein Luftbild beantworten kann
Wo liegt die Einfahrt? Wie stehen Haus und Aussenraum zueinander? Welche Blickrichtung hat eine Terrasse? Eine sorgfältig gewählte Aufnahme kann diese räumlichen Fragen erklären. Für Grenzen und Gebäudegrundriss ist der amtliche Plan für das Grundbuch massgeblicher als eine eingezeichnete Linie auf einem Foto.
Vor dem Flug prüfen
Das BAZL weist darauf hin, dass geografische Beschränkungen vor jedem Flug aktuell geprüft werden müssen. Ein Angebot für Drohnenaufnahmen bedeutet daher nicht, dass an jedem Objekt geflogen werden darf. Auch Nachbarschaft und Sichtschutz sind bei Aufnahme und Veröffentlichung zu beachten.
Was die Aufnahme nicht leistet
Ein Luftbild kann sichtbare Dachflächen zeigen. Ob Bauteile dicht, tragfähig oder sanierungsbedürftig sind, beurteilt eine zuständige Fachperson. Identifizierbare Personen und private Bereiche Dritter sollten nicht ohne sachlichen Grund veröffentlicht werden; der EDÖB erläutert den Umgang mit Fotos. IMLU setzt Drohnenmaterial dort ein, wo es für das Objekt sinnvoll und zulässig ist.
Quellen
Herausgeber: IMLU, eine Marke der Ruta Group, Malters. Dieser Beitrag hilft bei der Vorbereitung; die konkrete Entscheidung richtet sich nach dem Objekt und den vereinbarten Leistungen.
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