IMLU · GEWERBE · RÄUMUNG UND UMZUG
Zusammenarbeit für Räumungsunternehmen und Umzugsfirmen
Wenn Ihre Kundschaft eine Wohnung oder ein Haus räumt, stellt sich oft auch die Frage nach dem Verkauf. IMLU prüft, ob eine gezielte Aufwertung vor dem Verkauf sinnvoll ist, und finanziert die vereinbarten Arbeiten bei geeigneten Objekten vor. Sie übernehmen die separat beauftragte Räumung oder den Umzug. Gemeinsam stimmen wir ab, in welchem Zustand und zu welchem Zeitpunkt die Immobilie übergeben wird.
Was die Zusammenarbeit Ihrem Unternehmen bringt
Eine Antwort auf die Frage nach der Immobilie
Ihre Kundschaft möchte wissen, was nach dem Auszug mit dem Haus geschieht. Mit Zustimmung der Eigentümerschaft können Sie eine Prüfung durch IMLU anregen. Wir besprechen den Zustand, die Verkaufsabsicht und einen möglichen Aufwertungsumfang direkt mit den berechtigten Personen. Die erste Potenzialprüfung ist kostenlos und unverbindlich.
Sie können damit einen konkreten nächsten Schritt anbieten, während Ihr Räumungs- oder Umzugsauftrag klar abgegrenzt bleibt. Eine Empfehlung verpflichtet die Kundschaft weder zur Modernisierung noch zum Verkauf durch IMLU.
Ein abgestimmter Auftrag für Ihre Leistungen
Räumung, Transport und allfällige Lagerung werden dort beauftragt, wo sie tatsächlich gebraucht werden. Wir halten fest, welche Räume für die Arbeiten zugänglich sein müssen, welche Gegenstände bleiben und welche Leistungen Ihr Unternehmen übernimmt. So erhalten Sie eine Grundlage für Ihre eigene Offerte.
Ein zusätzlicher Auftrag kann entstehen, wenn die Eigentümerschaft nach der Prüfung weitere Leistungen wünscht. Umfang und Honorar vereinbaren Sie mit Ihrem Auftraggeber. Die Zusammenarbeit enthält keine automatische Vermittlungsvergütung und keine Zusage eines bestimmten Auftragsvolumens.
Eine nachvollziehbare Übergabe
Ein leerer Raum sagt noch nicht, ob er für die vorgesehenen Arbeiten bereit ist. Schlüssel, verbliebene Möbel, erkennbare Schäden und offene Aufgaben werden bei der Übergabe festgehalten. Dadurch können Räumung und Modernisierung an denselben dokumentierten Zustand anknüpfen.
Bei einem gemeinsamen Projekt vereinbaren wir eine zuständige Kontaktperson und die relevanten Übergabepunkte. Eine bestehende Kundenbeziehung oder ein bestehendes Verkaufsmandat wird dadurch nicht automatisch übertragen.
Bei welchen Aufträgen eine Prüfung sinnvoll ist
Auszug aus einer eigenen Wohnung oder einem Haus
Die Eigentümerschaft zieht um und erwägt den Verkauf. Vor dem Räumen kann IMLU prüfen, welche vorhandenen Oberflächen und Einbauten sich weiterverwenden lassen und welche Arbeiten für das Verkaufsobjekt infrage kommen. Der Umzugstermin und der mögliche Beginn der Modernisierung werden getrennt geplant.
Haushaltsauflösung mit mehreren entscheidenden Personen
Bei einer geerbten Immobilie oder einer gemeinsamen Haushaltsauflösung braucht es einen abgestimmten Auftrag. Persönliche Gegenstände werden nach den Vorgaben der berechtigten Personen behandelt. Wir klären, wer den Zugang ermöglicht und die Aufwertung freigibt. Die Verteilung eines späteren Verkaufserlöses zwischen mehreren Personen gehört zu deren eigener Regelung. Für Eigentümerinnen und Eigentümer erläutert unser Ratgeber zur geerbten Immobilie die ersten Schritte.
Bereits geräumte Immobilie mit offenem Verkaufsplan
Auch ein abgeschlossenes Räumungsmandat kann Anlass für eine spätere Prüfung sein. Der Räumungsauftrag bleibt abgeschlossen; eine mögliche Modernisierung wird separat besprochen. Für die erste Anfrage reichen allgemeine Objektangaben. Die Zustimmung zur Kontaktaufnahme wird vorher eingeholt.
Nur Räumung oder Umzug ohne Verkauf
Ihre Kundschaft kann ausschliesslich eine Räumung oder einen Umzug benötigen. Das hier beschriebene Fix & Share Modell wird über einen vereinbarten Verkauf abgerechnet. Eine Renovation für die weitere Eigennutzung oder Vermietung braucht eine eigene Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung.
Was vor der Räumung und Übergabe feststeht
Die Eigentümerschaft entscheidet, welche Gegenstände mitgenommen, gelagert, weitergegeben oder entsorgt werden. Bei einer möglichen Aufwertung besprechen wir zusätzlich, welche zum Objekt gehörenden Elemente erhalten bleiben sollen. Küche, Einbauten oder andere feste Bestandteile werden nicht allein aufgrund einer ersten Anfrage zur Entfernung freigegeben.
Für den Übergang zur Modernisierung halten wir insbesondere Folgendes fest:
- Berechtigte Kontaktperson und Freigabe für die jeweiligen Leistungen.
- Betroffene Räume, Keller, Nebenräume und ausdrücklich ausgeschlossene Bereiche.
- Gegenstände und Einbauten, die bleiben, sowie separat vereinbarte Transport- oder Lageraufträge.
- Übergabezustand, vereinbarte Reinigung und noch offene Aufgaben.
- Schlüsselübergabe, Zugangszeiten und allfällige Nutzung während der Arbeiten.
- Vorhandene Schäden und geeignete Fotos des vereinbarten Objektzustands.
- Getrennte Termine für Auszug, Räumung, Besichtigung und möglichen Arbeitsbeginn.
Umzugs- und Räumungsleistungen, Abbrucharbeiten und Modernisierung werden im jeweiligen Auftrag bezeichnet. Die Finanzierung der vereinbarten IMLU-Aufwertung umfasst nicht automatisch die Rechnung Ihres Unternehmens. Änderungen am Umfang werden vor ihrer Ausführung freigegeben und in der Kalkulation berücksichtigt.
Bei der Entsorgung prüft das beauftragte Unternehmen die für den Standort und das Material geltenden Annahmebedingungen. REAL unterscheidet in der Region Luzern beispielsweise Sperrgut von Elektroschrott und Bauschutt. Für brauchbare Möbel kann eine Weitergabe infrage kommen, sofern die Eigentümerschaft sie wünscht und eine Annahme möglich ist. Hinweise von REAL zu Sperrgut.
Wie die Aufwertung und der Verkauf abgerechnet werden
Die Immobilie bleibt bei der Eigentümerschaft. Bei einem geeigneten Projekt finanziert IMLU den vereinbarten Material- und Arbeitsumfang vor. Basiswert, Arbeiten, Materialbudget und Abrechnung werden vor Beginn schriftlich vereinbart. Für die Renovation planen wir mindestens einen Monat. Zustand, Umfang und Lieferungen bestimmen den tatsächlichen Ablauf; der Verkauf wird separat geplant.
Beim Verkauf werden die vereinbarten, dokumentierten Materialkosten zurückgeführt. Ein danach positiver teilbarer Mehrerlös wird zwischen der Eigentümerseite und IMLU zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Teilbarer Mehrerlös = Verkaufspreis − vereinbarter Basiswert − rückzahlbare Materialkosten
IMLU deckt seine Arbeitskosten aus seinem eigenen Anteil. Diese Arbeitskosten werden nicht nochmals vor dem 50/50-Split abgezogen. Der vereinbarte Basiswert ist eine Bezugsgrösse für das Projekt und keine garantierte Auszahlung oder unabhängige Bankbewertung.
Der Verkauf kann beim bereits beauftragten Makler bleiben. Ein eigener Verkauf durch IMLU ist ein zusätzliches, separat erteiltes Mandat zu 1.5% des beurkundeten Kaufpreises. Leistungsumfang, MWST-Behandlung und Fälligkeit werden in diesem Verkaufsmandat festgehalten. Bei einem anderen Verkäufer wird dessen tatsächliches Honorar berücksichtigt; die IMLU-Verkaufsprovision fällt dafür nicht zusätzlich an.
Die Rechnung für Räumung oder Umzug folgt dem separaten Auftrag. Dessen Auftraggeber, Fälligkeit und Zahlungsweg werden unabhängig vom späteren Verkauf vereinbart.
Beispiel mit Räumung und Umzug
Das folgende Beispiel zeigt eine Wohnung vor einem geplanten Verkauf. Alle Beträge sind frei gewählte Annahmen. Sie sind keine Offerte, Objektbewertung, Prognose oder Darstellung eines abgeschlossenen IMLU-Projekts.
Angenommen werden CHF 680’000 als schriftlich vereinbarter Basiswert, CHF 820’000 als Verkaufspreis nach der Aufwertung und CHF 24’000 als rückzahlbare Materialien. Das Beispiel wählt zusätzlich den separaten IMLU-Verkauf zu 1.5%. Diese Verkaufsprovision trägt hier die Eigentümerseite nach der Aufteilung.
| Position | Betrag CHF |
|---|---|
| Vereinbarter Basiswert | 680’000 |
| Angenommener Verkaufspreis nach Aufwertung | 820’000 |
| Rückzahlung der vereinbarten Materialien | 24’000 |
| Positiver teilbarer Mehrerlös | 116’000 |
| Anteil der Eigentümerseite am Mehrerlös | 58’000 |
| Anteil von IMLU am Mehrerlös | 58’000 |
| Erlös der Eigentümerseite vor separaten Honoraren | 738’000 |
| Separates IMLU-Verkaufshonorar von 1.5% | 12’300 |
| Erlös der Eigentümerseite nach diesem Verkaufshonorar | 725’700 |
| Differenz zum Brutto-Basiswert | 45’700 |
Bei zusätzlich angenommenen eigenen Arbeitskosten von CHF 22’000 verbleiben IMLU von seinem Anteil CHF 36’000 vor Finanzierung, Betriebskosten, Steuern und weiteren Ausgaben. Die Materialrückzahlung ersetzt die Materialvorfinanzierung und ist kein zusätzlicher Gewinn.
Der separate Auftrag Ihres Unternehmens
Für die Räumung und den Umzug nehmen wir ausschliesslich zur Veranschaulichung eine separate Rechnung von insgesamt CHF 4’800 an. Diese Annahme ist weder ein Marktpreis noch eine Vergütungszusage von IMLU. Im tatsächlichen Projekt gilt Ihre eigene Offerte. Das Beispiel unterstellt, dass die Eigentümerseite diese Rechnung zusätzlich bezahlt; über deren Fälligkeit sagt es nichts aus.
| Separate Position | Betrag CHF |
|---|---|
| Angenommene Räumung | 3’200 |
| Angenommener Umzug | 1’600 |
| Mandatsumsatz des Räumungs- und Umzugsunternehmens | 4’800 |
| Erlös der Eigentümerseite nach Verkaufs- und diesen Partnerkosten | 720’900 |
| Differenz zum Brutto-Basiswert nach diesen Kosten | 40’900 |
Die CHF 4’800 sind Umsatz aus separat beauftragten Leistungen, nicht Gewinn oder Vermittlungsprovision. Dieser Auftrag kann auch ohne IMLU-Aufwertung entstehen. Die Rechnung gehört hier nicht zu den CHF 24’000 rückzahlbaren Materialien und wird nicht vor der Aufteilung des Mehrerlöses abgezogen.
Ein Vergleich mit gleichen angenommenen Kosten: Für einen Verkauf im bestehenden Zustand zu CHF 680’000 setzen wir ebenfalls 1.5% Verkaufshonorar und dieselben CHF 4’800 für Räumung und Umzug an. Es verbleiben rechnerisch CHF 665’000. Der Aufwertungsfall liegt in diesem Vergleich bei CHF 720’900, also CHF 55’900 darüber. Die gleichen Kosten dienen hier der Vergleichbarkeit; tatsächliche Leistungen und Verkaufsergebnisse können je nach Variante abweichen.
Alle Ergebnisse stehen vor zusätzlich geschuldeter MWST, Steuern, weiteren Beratungsgebühren, Notariats- und Grundbuchkosten, Hypothekenrückzahlung, Vorfälligkeitskosten, laufenden Objektkosten und sonstigen vereinbarten Ausgaben. Der dargestellte Erlös ist deshalb nicht automatisch frei verfügbares Guthaben oder Nettogewinn. Die gewählten Annahmen ersetzen keine Projektvereinbarung.
Wenn Verkaufspreis oder separate Kosten anders ausfallen
Wir halten für diese Varianten den Basiswert von CHF 680’000, die Materialien von CHF 24’000, das zusätzliche Verkaufshonorar von 1.5% und die Partnerrechnung von CHF 4’800 konstant. Nur der angenommene Verkaufspreis ändert sich. Die zuletzt genannten Ausschlüsse gelten für alle Varianten.
| Verkaufspreis CHF | Teilbarer Mehrerlös CHF | Eigentümeranteil CHF | Erlös nach beiden Honoraren CHF |
|---|---|---|---|
| 740’000 | 36’000 | 18’000 | 682’100 |
| 780’000 | 76’000 | 38’000 | 701’500 |
| 820’000 | 116’000 | 58’000 | 720’900 |
Eine um CHF 1’200 höhere separate Partnerrechnung würde den Eigentümererlös im letzten Fall um dieselben CHF 1’200 auf CHF 719’700 verringern. Sie verändert in diesem Beispiel nicht den IMLU-Aufwertungssplit. Zusätzliche Leistungen benötigen einen eigenen Auftrag.
Bei CHF 704’000 Verkaufspreis beträgt der teilbare Mehrerlös null. Bei CHF 690’000 beträgt er minus CHF 14’000. Dann gilt die positive Beispielaufteilung nicht. Die Behandlung eines Fehlbetrags, eines ausbleibenden Verkaufs oder eines Projektabbruchs muss vor Beginn schriftlich geregelt werden. Das Beispiel legt diese Vertragsfolgen nicht fest und garantiert keine Auszahlung des Basiswerts.
PINNEX für jede aufgewertete Wohnung
Für jede im Projekt aufgewertete Wohnung gehört ein PINNEX-Startpaket zum vorgesehenen Leistungsumfang. Ein objektbezogener QR-Code und ein objektspezifischer PIN führen zu den vereinbarten Objektinformationen. Einrichtung, berechtigte Empfänger, Übergabe und allfällige spätere Betriebskosten werden in der Offerte festgelegt.
Je nach vereinbartem Umfang lassen sich dort Pläne, freigegebene Arbeitsfotos, Beschreibungen, Materialbelege, Anleitungen und Garantieunterlagen dem Objekt zuordnen. Für Ihre Schnittstelle kann das vereinbarte Übergabeprotokoll dazugehören. Die Dokumentation hilft, den Zustand nach der Räumung und die anschliessenden Arbeiten auseinanderzuhalten. Welche Belege beim Verkauf gebraucht werden, zeigt der Überblick zu Verkaufsunterlagen.
Persönliche Inventarlisten, Fotos privater Unterlagen, die neue Wohnadresse und interne Kundeninformationen gehören nicht in ein für Kaufinteressierte bestimmtes Objektdossier. Ihr Unternehmen erhält nur die für seine vereinbarte Aufgabe vorgesehenen Informationen. Eine Aufnahme Ihrer gesamten Kundenverwaltung in PINNEX ist damit nicht zugesagt.
Zuständigkeiten im gemeinsamen Projekt
| Beteiligte | Aufgabe im vereinbarten Umfang |
|---|---|
| Eigentümerschaft oder berechtigte Vertretung | Erteilt die jeweiligen Aufträge, entscheidet über Gegenstände und Einbauten und genehmigt Umfang sowie Zugang. |
| Räumungsunternehmen oder Umzugsfirma | Offertiert und erbringt die separat beauftragten Leistungen und dokumentiert die vereinbarte Übergabe. |
| IMLU | Prüft das Aufwertungspotenzial, vereinbart die Projektgrundlage, finanziert und realisiert die freigegebenen Arbeiten und stellt die vereinbarte Objektdokumentation bereit. |
| Beauftragter Verkäufer | Führt den separat vereinbarten Verkauf und die Abstimmung der Verkaufsunterlagen durch. |
1. Kontakt mit Zustimmung herstellen
Sie besprechen mit Ihrer Kundschaft, ob sie eine Prüfung wünscht. Für den ersten Austausch reicht ein allgemeiner Überblick. Eine Kooperation können Sie zunächst auch ohne Kundendaten besprechen. Objektbezogene Kontakt- und Zugangsdaten geben Sie erst im abgestimmten Umfang weiter.
2. Objekt und Übergabebedarf prüfen
IMLU besichtigt nach vereinbartem Zugang und stellt einen möglichen Arbeitsumfang mit Materialbudget und Verkaufsannahmen zusammen. Ihr Unternehmen klärt den tatsächlichen Räumungs- oder Umzugsbedarf für seine Offerte. Eine Besichtigung kann vor der Räumung sinnvoll sein, wenn über den Erhalt von Ausstattung noch entschieden werden soll.
3. Aufträge und Termine vereinbaren
Die berechtigten Personen geben die jeweiligen Leistungen frei. Auftraggeber, Kosten, Änderungen und Übergabezustand werden festgehalten. Für eine Modernisierung planen wir mindestens einen Monat. Ein fester Umzugstermin ersetzt keine Zusage, bis wann modernisiert oder verkauft wird.
4. Räumen und den Zustand übergeben
Sie führen Ihren Auftrag aus. Bei der vereinbarten Übergabe werden Schlüssel, verbleibende Gegenstände, Schäden und offene Arbeiten dokumentiert. IMLU beginnt die freigegebenen Arbeiten entsprechend dem abgestimmten Ablauf.
5. Aufwerten und separat abrechnen
IMLU realisiert die vereinbarte Aufwertung und bereitet die abgestimmten Unterlagen einschliesslich PINNEX vor. Der beauftragte Verkäufer führt die Vermarktung. Die Abrechnung Ihres Unternehmens folgt Ihrem Auftrag; Materialien und ein positiver Mehrerlös werden nach der IMLU-Projektvereinbarung abgerechnet.
Fragen von Räumungsunternehmen und Umzugsfirmen
Müssen wir bereits eine konkrete Immobilie mitbringen
Nein. Ein erstes Gespräch über Aufgaben, Übergaben und den Ablauf ist auch ohne konkretes Objekt möglich. Für eine spätere Objektprüfung reichen zunächst allgemeine Angaben und die abgestimmte Kontaktaufnahme.
Wer beauftragt und bezahlt unsere Leistungen
Das wird in Ihrem separaten Auftrag festgelegt. Eine Anfrage bei IMLU ist keine Beauftragung Ihrer Leistungen und keine Zahlungszusage. Die Finanzierung der IMLU-Aufwertung übernimmt Ihre Rechnung nicht automatisch.
Können aus der Zusammenarbeit weitere Aufträge entstehen
Ja, wenn die Eigentümerschaft zusätzliche Räumungs-, Transport- oder Lagerleistungen benötigt und beauftragt. Die Leistungen werden konkret vereinbart. Ein bestimmter Umsatz oder eine Zahl von Folgeaufträgen wird nicht zugesagt.
Erhalten wir eine Vermittlungsprovision oder einen Anteil am Mehrerlös
Das beschriebene Angebot sieht keine automatische Vermittlungsprovision und keinen Anteil Ihres Unternehmens am IMLU-Aufwertungssplit vor. Ihr Honorar entsteht aus Ihrem separat beauftragten Leistungsumfang. Eine andere Vergütung müsste ausdrücklich gesondert vereinbart werden.
Wird unser Honorar vor dem 50/50-Split abgezogen
In der dargestellten Rechnung nicht. Abgezogen werden die vereinbarten rückzahlbaren Materialien der Aufwertung. Die CHF 4’800 für Räumung und Umzug trägt die Eigentümerseite in diesem Beispiel separat. Tatsächlicher Auftraggeber, Zahlungsweg und Abrechnung folgen den jeweiligen Vereinbarungen.
Darf die Immobilie vor der Besichtigung schon geräumt werden
Ein eigener Räumungsauftrag kann bereits bestehen. Wenn noch über Einbauten oder den Arbeitsumfang entschieden werden soll, stimmen wir eine Besichtigung möglichst vorher ab. Entfernt werden die Gegenstände und Bestandteile, die im berechtigten Auftrag freigegeben sind.
Müssen alle Räume vollständig leer sein
Der nötige Zustand hängt von den vorgesehenen Arbeiten ab. Wir vereinbaren die betroffenen Räume, verbleibende Ausstattung und mögliche Zwischenlagerung vor Beginn. Ein pauschaler Anspruch auf eine komplett leere Immobilie entsteht aus der Anfrage nicht.
Reicht eine Anfrage eines Angehörigen für die Freigabe
Wir klären vor Zugang und Ausführung, wer die jeweiligen Entscheidungen treffen und Leistungen beauftragen darf. Eine Angehörigenstellung oder eine erste Kontaktaufnahme ersetzt diese Klärung nicht. Im öffentlichen Formular sind dafür keine Vollmachten oder privaten Familienunterlagen erforderlich.
Bleibt der bestehende Makler zuständig
Ja, ein bestehendes Verkaufsmandat kann bestehen bleiben. Eine IMLU-Aufwertung verlangt keinen automatischen Wechsel. Die zusätzlichen 1.5% gelten nur für ein separat erteiltes IMLU-Verkaufsmandat.
Was passiert bei einem tieferen Verkaufspreis oder ohne Verkauf
Ein weiterhin positiver teilbarer Mehrerlös wird entsprechend kleiner. Bei null oder einem Fehlbetrag wird die positive Aufteilung nicht angewandt. Diese Situationen und ein möglicher Abbruch werden vor Projektbeginn vertraglich geregelt. Die Fälligkeit Ihrer Rechnung folgt unabhängig davon Ihrem eigenen Auftrag.
Kann IMLU einen kurzfristigen Umzugstermin absichern
Auszug, Räumung und Modernisierung werden aufeinander abgestimmt, aber getrennt geplant. Für die Renovation ist mindestens ein Monat vorgesehen. Umfang, Zustand und Lieferungen beeinflussen den Ablauf; einen bestimmten Verkaufstermin garantieren wir nicht.
Welche Informationen erhalten wir über PINNEX
Für jede aufgewertete Wohnung ist ein Startpaket mit Objekt-QR und objektspezifischem PIN vorgesehen. Welche Übergabeinformationen Sie für Ihre Aufgabe erhalten, wird im Projekt vereinbart. Persönliche Kundendaten werden nicht automatisch für weitere Beteiligte oder Kaufinteressierte freigegeben.
Gilt Fix & Share auch für eine Mietwohnungsräumung
Der Umzug oder die Räumung einer Mietwohnung kann ein eigenständiger Auftrag sein. Für eine IMLU-Aufwertung braucht es die berechtigte Eigentümerseite und eine passende Projektvereinbarung. Das hier gezeigte Fix & Share Modell bezieht sich auf eine Abrechnung beim Verkauf, nicht automatisch auf die weitere Vermietung.
In welchen Kantonen prüfen Sie Projekte
Von Malters aus prüfen wir geeignete Objekte in Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug. Objekt, Umfang und gewünschter Zeitraum werden vor einer Vereinbarung abgeklärt.
Zusammenarbeit oder erstes Objekt besprechen
Kacper Ruta ist Ihr Ansprechpartner bei IMLU. Teilen Sie uns mit, ob Sie den Ablauf grundsätzlich kennenlernen möchten oder bereits eine Immobilie für eine Prüfung infrage kommt. Für den ersten Kontakt benötigen wir keine privaten Inventarlisten oder Kundenakten.
Kacper Ruta · IMLU · Werkstrasse 11, 6102 Malters