IMLU · GEWERBE · ZENTRALSCHWEIZ
Immobilienaufwertung für Immobilienverwaltungen in der Zentralschweiz
Sie betreuen eine Wohnung oder ein Haus, dessen Eigentümerschaft einen Verkauf erwägt. Der Zustand ist dokumentiert, doch vor der Vermarktung stellt sich die Frage, welche Arbeiten sinnvoll sind und wer sie finanziert. IMLU prüft das Potenzial, finanziert die vereinbarte Aufwertung vor und übernimmt deren Umsetzung.
Was Ihre Verwaltung durch die Zusammenarbeit gewinnt
Eine Entscheidungsgrundlage für die Eigentümerschaft
Sie können einen Verkauf im Ist-Zustand mit einer gezielten Aufwertung vergleichen. IMLU beschreibt die vorgeschlagenen Arbeiten, das Materialbudget und die wirtschaftlichen Annahmen. Die Eigentümerschaft sieht, welche Beträge vorfinanziert werden, wie ein positiver Mehrerlös aufgeteilt wird und welche weiteren Kosten separat anfallen können.
Ein Verantwortlicher für die vereinbarte Aufwertung
IMLU übernimmt die Umsetzung des freigegebenen Umfangs. Ihre Verwaltung koordiniert die vereinbarten Schnittstellen, beispielsweise Objektzugang und Eigentümerfreigaben. Fortschrittsinformationen, Änderungen und Abschlussunterlagen werden aufeinander abgestimmt. So muss Ihre Verwaltung die einzelnen Renovationspositionen nicht ohne festgelegte Zuständigkeit zusätzlich betreuen.
Ihr Mandat bleibt klar abgegrenzt
Die Zusammenarbeit regelt die Immobilienaufwertung. Ihre kaufmännischen und administrativen Aufgaben richten sich weiterhin nach Ihrem Verwaltungsmandat. Auch ein bereits beauftragtes Verkaufsunternehmen kann eingebunden bleiben. Eine Aufwertung durch IMLU setzt kein zusätzliches Verkaufsmandat an IMLU voraus.
Verwendbare Unterlagen für Abrechnung und Übergabe
Arbeiten, Materialbelege, verfügbare Pläne und Fotos werden dem jeweiligen Objekt zugeordnet. Ihre Verwaltung kann die freigegebenen Unterlagen für die Eigentümerinformation und die vereinbarte Projektabrechnung verwenden. PINNEX unterstützt die geordnete Übergabe der vorgesehenen Objektdokumentation.
Zusätzliche Honorare aus einem gesonderten Auftrag
Benötigt die Eigentümerschaft Leistungen ausserhalb Ihres bestehenden Mandats, können Sie dafür einen separaten Auftrag vereinbaren. Dazu gehören je nach Mandat zusätzliche Eigentümerabstimmungen, die Koordination des Zugangs oder die Aufbereitung von Unterlagen. Vergütet wird tatsächlich beauftragte Arbeit. Eine Empfehlung an IMLU löst keine pauschale Provision aus.
Bei welchen Objekten eine Zusammenarbeit sinnvoll sein kann
Eine leerstehende Wohnung soll verkauft werden
Nach einem Auszug oder einer geänderten Eigentümerplanung ist die Wohnung verfügbar, aber Böden, Wände oder Ausstattung sind sichtbar abgenutzt. IMLU prüft, ob begrenzte Arbeiten eine wirtschaftlich sinnvolle Verkaufsvorbereitung ermöglichen. Der Leerstand allein ist keine Zusage für eine Vorfinanzierung; Zustand, Budget und Verkaufsspielraum müssen zusammenpassen.
Eine einzelne Eigentumswohnung braucht eine klare Vorbereitung
Die Eigentümerschaft möchte verkaufen und Ihre Verwaltung kann vorhandene Unterlagen oder den Zugang koordinieren. Vor Beginn wird geklärt, welche Arbeiten die Wohnung betreffen und ob gemeinschaftliche Bauteile oder weitere Zustimmungen berührt sind. Eine Verwalterrolle bedeutet nicht automatisch die Befugnis, für einen einzelnen Eigentümer einen Aufwertungsvertrag abzuschliessen.
Mehrere Wohnungen werden einzeln für einen Verkauf geprüft
Für einen Bestand können ausgewählte Wohnungen nacheinander beurteilt werden. Jede Einheit erhält ihren eigenen Arbeitsumfang, ihre Kalkulation und das vorgesehene PINNEX-Startpaket. Eignung und Zeitplan werden pro Projekt geprüft. Aus einer geprüften Wohnung folgt keine Finanzierungs- oder Kapazitätszusage für den gesamten Bestand.
Die Eigentümerschaft vergleicht Verkauf und Weitervermietung
IMLU kann die vorgeschlagene Aufwertung für einen geplanten Verkauf beurteilen. Soll die Immobilie im Mietbestand bleiben, müssen Leistungsumfang, Finanzierung und Vergütung gesondert geklärt werden. Das hier beschriebene Fix & Share-Modell wird aus einem Verkauf abgerechnet und ist keine automatische Finanzierung für eine Mietrenovation.
Welche Arbeiten zum vereinbarten Umfang gehören können
IMLU konzentriert sich auf gezielte Massnahmen, die Zustand und Verkaufspräsentation eines geeigneten Objekts verbessern können. Je nach Prüfung kommen Bodenbeläge, Malerarbeiten, Küchenfronten, kleinere Ausstattungsarbeiten, Reinigung und die Pflege von Aussenbereichen infrage.
Der Vorschlag trennt enthaltene Arbeiten von Leistungen, die eine zusätzliche fachliche Prüfung oder ein eigenes Angebot benötigen. Tragende Bauteile, umfassende technische Sanierungen, erhebliche Feuchtigkeits- oder Schadstoffprobleme und bewilligungsintensive Umbauten gehören nicht pauschal zu einer begrenzten Aufwertung.
Bei vermieteten oder bewohnten Objekten werden Nutzung, Zugang und die erforderlichen Abstimmungen vorab geklärt. Eine Verkaufsvorbereitung setzt keine automatische Kündigung eines Mietverhältnisses oder freie Verfügbarkeit der Räume voraus.
Die schriftliche Projektgrundlage
Kacper Ruta beurteilt für IMLU, ob eine genauere Prüfung des Objekts sinnvoll ist. Die erste Potenzialeinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Vor der Umsetzung werden insbesondere folgende Punkte festgehalten:
- Projektbezogene Markteinschätzung im Ist-Zustand und vereinbarter Basiswert.
- Arbeitsumfang, Materialbudget und Abgrenzung weiterer Leistungen.
- Verkaufsszenarien mit Materialrückzahlung und Aufteilung eines positiven Mehrerlöses.
- Ansprechpartner, Objektzugang und erforderliche Freigaben.
- Zeitplan und Vorgehen bei Änderungen von Umfang oder Budget.
- Separat beauftragte Verwaltungs- und Verkaufsleistungen.
- Regelung für einen schwachen Erlös, einen Abbruch oder einen ausbleibenden Verkauf.
- Umfang, Berechtigungen und allfällige laufende Kosten des PINNEX-Startpakets.
Für die Renovation planen wir mindestens einen Monat ein. Die tatsächliche Dauer hängt vom Zustand, den Arbeiten und den Lieferzeiten ab. Die anschliessende Vermarktung hat einen eigenen Zeitplan.
Welche Unterlagen für die erste Prüfung nützlich sind, zeigt unser Überblick zum Immobilienverkauf.
So werden Vorfinanzierung und Mehrerlös abgerechnet
Im vereinbarten Fix & Share-Modell bleibt die Immobilie im Eigentum der Eigentümerschaft. IMLU finanziert die festgelegten Material- und Arbeitsleistungen vor. Für diesen Umfang muss die Eigentümerschaft kein Renovationsbudget im Voraus bereitstellen.
Die vereinbarten, belegten Materialkosten werden beim Verkauf an IMLU zurückgezahlt. Der positive Betrag über dem schriftlich vereinbarten Basiswert und den rückzahlbaren Materialkosten wird zu 50 Prozent der Eigentümerschaft und zu 50 Prozent IMLU zugeteilt.
Teilbarer Mehrerlös = Verkaufspreis − vereinbarter Basiswert − rückzahlbare Materialkosten.
IMLU deckt seinen kalkulierten Arbeitseinsatz aus dem eigenen Anteil. Die Arbeit wird in dieser Abrechnung nicht nochmals vor der 50/50-Teilung abgezogen. Verwaltungsmandate, ein zusätzliches Verkaufsmandat, Steuern und weitere vereinbarte Kosten werden separat ausgewiesen.
Der Basiswert ist die schriftlich vereinbarte Vergleichsgrösse für das Projekt. Er ist keine garantierte Auszahlung und ersetzt keine unabhängige, bankseitige oder amtliche Bewertung. Für einen fehlenden positiven Mehrerlös oder einen ausbleibenden Verkauf gilt die vor Projektbeginn vereinbarte Regelung.
Rechenbeispiel für eine betreute Wohnung
Alle Beträge sind frei gewählte Annahmen für eine Modellrechnung. Sie sind weder ein IMLU-Verkaufsergebnis noch eine Objektbewertung oder Prognose.
| Schriftlich vereinbarter Basiswert B | CHF 650’000 |
|---|---|
| Frei angenommener Verkaufspreis P | CHF 790’000 |
| Vereinbarte rückzahlbare Materialien M | CHF 24’000 |
| Angenommener eigener Arbeitseinsatz von IMLU L | CHF 22’000 |
| Zusammen vorfinanzierter Material- und Arbeitseinsatz | CHF 46’000 |
Material zuerst, positive Differenz danach teilen
| Verkaufspreis P | CHF 790’000 |
|---|---|
| Rückzahlung der Materialien M | −CHF 24’000 |
| Erlös nach Materialrückzahlung | CHF 766’000 |
| Basiswert B als Vergleichsgrösse | CHF 650’000 |
| Positiver teilbarer Mehrerlös D = P − B − M | CHF 116’000 |
| Eigentümerseite: 50 Prozent von D | CHF 58’000 |
| IMLU: 50 Prozent von D | CHF 58’000 |
| Eigentümerseite vor separaten Gebühren | CHF 708’000 |
IMLU trägt hier CHF 22’000 angenommenen eigenen Arbeitseinsatz aus seinem CHF 58’000-Anteil. Danach bleiben für IMLU CHF 36’000 vor weiteren betrieblichen, Finanzierungs- und Steuerkosten. Die Materialrückzahlung ersetzt den Vorschuss; sie ist kein zusätzlicher Gewinn.
Verkaufsmandat getrennt ausweisen
Das Beispiel nimmt ein zusätzliches Verkaufsmandat an IMLU an. Dessen 1.5 Prozent werden hier nach der Teilung von der Eigentümerseite getragen. Das ist eine ausdrücklich gewählte Beispielannahme; Umfang, MWST-Behandlung und Fälligkeit gehören in das tatsächliche Mandat.
| Optionales IMLU-Verkaufsmandat | −CHF 11’850 |
|---|---|
| Eigentümerseite nach dieser Verkaufsgebühr | CHF 696’150 |
| Differenz zum Brutto-Basiswert B | CHF 46’150 |
| Ist-Zustand bei gleicher Verkaufsgebühr | CHF 640’250 |
| Differenz zum Vergleich auf gleicher Gebührenbasis | CHF 55’900 |
Die Differenz zum Brutto-Basiswert und der Vergleich bei gleicher Verkaufsgebühr sind unterschiedliche Grössen. Weitere Kosten müssen für einen echten Variantenvergleich auf beiden Seiten geprüft werden.
| Preis | Teilbarer Betrag | Eigentümeranteil | Eigentümerbetrag nach angenommener Verkaufsgebühr |
|---|---|---|---|
| CHF 720’000 | CHF 46’000 | CHF 23’000 | CHF 662’200 |
| CHF 760’000 | CHF 86’000 | CHF 43’000 | CHF 681’600 |
| CHF 790’000 | CHF 116’000 | CHF 58’000 | CHF 696’150 |
Bei null oder negativem teilbarem Betrag endet die positive Beispielrechnung. Die Abrechnung richtet sich dann nach der vereinbarten Regelung.
Die Eigentümerbeträge sind vor allfälliger zusätzlich zahlbarer MWST, Steuern, Beratungs- und Rechtskosten, Notariats- und Grundbuchkosten, Hypothekarrückzahlung, Vorfälligkeitsentschädigung sowie weiteren vereinbarten Ausgaben. Sie sind kein Nettogewinn und kein automatisch frei verfügbares Bargeld. Der Basiswert ist keine garantierte Auszahlung.
Bei einem angenommenen Verkaufspreis von CHF 720’000 beträgt der IMLU-Anteil am Mehrerlös CHF 23’000. Nach dem hier angenommenen Arbeitseinsatz von CHF 22’000 verbleiben lediglich CHF 1’000 vor weiteren Kosten. Deshalb prüfen wir Budget und wirtschaftlichen Spielraum, bevor IMLU eine Zusage erteilt.
Wie Ihre Verwaltung zusätzliche Honorare erzielen kann
Zusätzliche Vergütung entsteht durch einen Auftrag der Eigentümerschaft. Voraussetzung ist, dass die betreffende Leistung nicht bereits im bestehenden Verwaltungsmandat enthalten ist und Umfang sowie Honorar entsprechend vereinbart werden.
Das folgende Beispiel verwendet frei angenommene Stunden und einen Stundensatz von CHF 160. Es ist keine Preisempfehlung für Immobilienverwaltungen und keine Vergütungszusage von IMLU.
| Zusätzlich beauftragte Verwaltungsleistung im Beispiel | Stunden | Honorar in CHF |
|---|---|---|
| Eigentümerunterlagen und Projektfreigaben koordinieren | 2 | 320 |
| Zugang und projektbezogene Termine abstimmen | 2 | 320 |
| Projektunterlagen prüfen und Belege zuordnen | 2.5 | 400 |
| Abschlussunterlagen und vereinbarte Übergabe vorbereiten | 1.5 | 240 |
| Gesamtes zusätzliches Mandat | 8 | 1’280 |
CHF 1’280 sind Honorarumsatz Ihrer Verwaltung aus einem tatsächlich beauftragten Zusatzmandat. Der betriebliche Gewinn hängt von Ihrem Aufwand und Ihren eigenen Kosten ab. IMLU verspricht weder eine bestimmte Zahl solcher Mandate noch eine pauschale Vermittlungsentschädigung.
Trägt die Eigentümerschaft dieses beispielhafte Zusatzhonorar, verbleiben im Szenario mit CHF 790’000 Verkaufspreis nach dem optionalen IMLU-Verkaufshonorar und CHF 1’280 Verwaltungsvergütung CHF 694’870. Das sind CHF 44’870 über dem Brutto-Basiswert, weiterhin vor den weiteren genannten Abzügen. Beim Vergleich mit einem Verkauf im Ist-Zustand sind auch dort erforderliche Verwaltungsleistungen zu berücksichtigen.
PINNEX für jede aufgewertete Wohnung
Zum vorgesehenen Projektumfang gehört ein PINNEX-Startpaket pro aufgewerteter Wohnung. Ein der Wohnung zugeordneter QR-Code und ein objektspezifischer PIN ermöglichen den vorgesehenen Zugang zu freigegebenen Objektinhalten. Welche Informationen für Eigentümerschaft, Verwaltung oder spätere Käuferschaft bestimmt sind, wird festgelegt.
Im vereinbarten Umfang werden verfügbare Unterlagen geordnet:
- Objektangaben und vorhandene Pläne.
- Fotos des Ausgangszustands und der ausgeführten Arbeiten.
- Beschreibungen der Massnahmen sowie Rechnungen und Materialbelege.
- Vorhandene Bedienungsanleitungen und Garantieunterlagen.
- Informationen für die vereinbarte Übergabe.
Für die Verwaltung liegt der Nutzen in der Zuordnung zum richtigen Objekt: Welche Arbeiten wurden ausgeführt, welcher Beleg gehört dazu und welche Unterlagen dürfen weitergegeben werden. Bei mehreren Wohnungen erhält jede erfasste Einheit ihre eigene Zuordnung.
Einrichtung, Funktionsumfang, Zugriffsberechtigungen, Übergabe und allfällige laufende Kosten werden im Angebot beschrieben. Mieterdaten, Abrechnungen, Ausweiskopien oder Bankunterlagen gehören nicht automatisch in ein für Interessenten zugängliches Dossier. PINNEX ersetzt auch nicht ohne gesonderte Vereinbarung die bestehende Verwaltungssoftware oder das vollständige Liegenschaftsarchiv.
Aufgaben und Freigaben im Projekt
| Beteiligte | Verantwortung im vereinbarten Umfang |
|---|---|
| Eigentümerschaft oder berechtigte Vertretung | Entscheidung, erforderliche Zustimmungen und Beauftragung |
| Immobilienverwaltung | Aufgaben aus dem bestehenden und gegebenenfalls zusätzlichen Mandat, abgestimmter Zugang und Eigentümerinformation |
| IMLU | Potenzialeinschätzung, Aufwertungsvorschlag, vereinbarte Vorfinanzierung, Umsetzung und Projektabrechnung |
| Beauftragtes Verkaufsunternehmen | Vermarktung und Verkaufsabwicklung gemäss eigenem Auftrag |
| Beauftragte Fachpersonen und zuständige Stellen | Erforderliche fachliche Prüfung und Aufgaben nach dem jeweiligen Verfahren |
Vor Beginn werden Informationswege, Ansprechpartner und Freigaben schriftlich abgestimmt. Budgetänderungen werden nach der vereinbarten Regelung behandelt. Die Verwaltung gibt Eigentümer- oder Mieterdaten nur im Rahmen der entsprechenden Berechtigung weiter.
Vom ersten Gespräch bis zum abgeschlossenen Objekt
Erstes Objekt oder Kooperation besprechen
Sie können die Zusammenarbeit zunächst ohne konkretes Objekt besprechen. Für eine erste Objektprüfung reichen möglichst anonymisierte Angaben zu Ort, Wohnung oder Haus, Fläche, Zustand, Nutzung und Verkaufsabsicht.
Zustand und wirtschaftliche Varianten prüfen
Mit dem abgestimmten Zugang beurteilt IMLU den Zustand und den möglichen Arbeitsumfang. Gemeinsam mit der Eigentümerschaft werden die Markteinschätzung, der Basiswert und die Verkaufsszenarien besprochen. Ihre Verwaltung bringt die freigegebenen vorhandenen Objektinformationen ein.
Umfang und Zuständigkeiten vereinbaren
Die Eigentümerschaft entscheidet anhand der Projektgrundlage. Finanzierung, Materialrückzahlung, Beteiligung, Zusatzhonorare, Zeitplan, Änderungen und der Umgang mit einem schwachen oder ausbleibenden Verkauf werden vereinbart.
Aufwertung umsetzen und Unterlagen zuordnen
IMLU setzt die vereinbarten Arbeiten um und führt die Projektunterlagen zusammen. Die Verwaltung erhält die abgestimmten Informationen. Das PINNEX-Startpaket wird mit dem freigegebenen Inhalt vorbereitet.
Verkauf und Übergabe abrechnen
Das beauftragte Verkaufsunternehmen übernimmt die Vermarktung. Nach dem Verkauf werden Erlös, Materialrückzahlung, Anteile und separate Honorare nachvollziehbar abgerechnet. Die vereinbarten Objektunterlagen werden für die berechtigten Empfänger bereitgestellt.
Häufige Fragen von Immobilienverwaltungen
Übernimmt IMLU unsere Immobilienverwaltung?
IMLU übernimmt die vereinbarte Aufwertung und gegebenenfalls ein separates Verkaufsmandat. Die laufende Bewirtschaftung richtet sich weiterhin nach Ihrem Verwaltungsvertrag. Die Aufgaben werden vor dem Projekt abgestimmt.
Können wir ohne ein erstes Objekt eine Zusammenarbeit besprechen?
Ja. Sie können zunächst die Zusammenarbeit, Unterlagen und Zuständigkeiten klären. Ein konkretes Projekt wird erst nach Objektprüfung und Beauftragung umgesetzt.
Welche Objekte können wir einreichen?
Geeignet sein können Wohnungen und Häuser mit begrenztem Aufwertungsbedarf und nachvollziehbarem wirtschaftlichem Spielraum vor einem Verkauf. Umfangreiche technische Probleme oder grundlegende Umbauten benötigen eine gesonderte Prüfung. IMLU beurteilt die Eignung individuell.
Wird auch eine Wohnung für die Weitervermietung vorfinanziert?
Das hier beschriebene Fix & Share-Modell wird beim Verkauf abgerechnet. Ein Vorhaben zur Weitervermietung braucht eine eigene Vereinbarung über Leistungen, Finanzierung und Vergütung. Es fällt nicht automatisch unter die vorgestellte Vorfinanzierung.
Können bewohnte oder vermietete Objekte geprüft werden?
Eine erste Prüfung ist möglich. Vor Besichtigung oder Arbeiten werden Zugang, Nutzungssituation und erforderliche Abstimmungen geklärt. IMLU verspricht weder eine freie Verfügbarkeit noch eine bestimmte mietrechtliche Lösung.
Wer beauftragt IMLU bei Stockwerkeigentum?
Die Beauftragung erfolgt durch die Eigentümerschaft oder eine entsprechend berechtigte Vertretung. Welche Zustimmung für den konkreten Umfang erforderlich ist und ob gemeinschaftliche Teile betroffen sind, wird vor Beginn geprüft. Die Verwaltung beauftragt nicht allein aufgrund ihrer allgemeinen Verwalterrolle.
Müssen Eigentümer die Renovation vorab bezahlen?
Für die vereinbarte Fix & Share-Aufwertung finanziert IMLU die festgelegten Material- und Arbeitsleistungen vor. Materialrückzahlung und Beteiligung werden beim Verkauf gemäss Projektvereinbarung abgerechnet. Separat beauftragte Leistungen haben ihre eigenen Zahlungsbedingungen.
Wie werden Arbeit und Materialien berücksichtigt?
Vereinbarte rückzahlbare Materialien werden vor der 50/50-Aufteilung des positiven Mehrerlöses berücksichtigt. IMLU deckt seinen eigenen Arbeitseinsatz aus seinem Anteil. Die steuerliche Beurteilung erfolgt davon getrennt.
Was geschieht ohne positiven Mehrerlös oder ohne Verkauf?
Diese Fälle müssen vor Beginn im Projektvertrag geregelt sein. Der Basiswert ist kein garantierter Auszahlungsbetrag. IMLU sagt keinen Mindestgewinn und keinen bestimmten Verkaufstermin zu.
Können wir unser bisheriges Verkaufsunternehmen behalten?
Ja, die Aufwertung und das Verkaufsmandat können getrennt beauftragt werden. Die beteiligten Firmen stimmen Aufgaben und Unterlagen ab. Das zusätzliche IMLU-Verkaufshonorar von 1.5 Prozent fällt nur bei einem eigenen Verkaufsmandat an IMLU an.
Wie verdient unsere Verwaltung an einem Projekt?
Über tatsächlich beauftragte Zusatzleistungen gemäss Ihrem Mandat. Bereits enthaltene Leistungen werden nicht automatisch nochmals vergütet. Diese Kooperation enthält keine pauschale Provision für eine Empfehlung und keine Beteiligung Ihrer Verwaltung am IMLU-Anteil.
Ist PINNEX für jede Wohnung vorgesehen?
Ja. Für jede im Projekt aufgewertete Wohnung ist ein eigenes PINNEX-Startpaket vorgesehen. Die verfügbaren Unterlagen, Einrichtung, Berechtigungen, Übergabe und allfällige laufende Kosten werden im Angebot beschrieben.
Bleibt unser Mandat nach dem Verkauf bestehen?
Die IMLU-Kooperation regelt die Aufwertung. Ob und wie Ihre Verwaltung nach einem Eigentümerwechsel weiter beauftragt wird, richtet sich nach den bestehenden Vereinbarungen und der weiteren Beauftragung. IMLU verspricht keine automatische Fortführung des Verwaltungsmandats.
Wie lange dauert die Aufwertung?
Für die Renovation planen wir mindestens einen Monat ein. Die tatsächliche Dauer hängt vom Zustand, dem Umfang und den Lieferzeiten ab. Der spätere Verkauf hat einen eigenen Zeitplan.
In welcher Region arbeitet IMLU?
IMLU ist eine Immobilienmarke der Ruta Group in Malters. Diese Kooperation richtet sich an Verwaltungen mit Objekten in Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug. Eignung und Umsetzung werden pro Projekt geprüft.
Besprechen Sie die Zusammenarbeit mit IMLU
Sie betreuen ein Objekt mit Verkaufsabsicht oder möchten einen Ablauf für geeignete Eigentümeranfragen vereinbaren. Besprechen Sie die Situation mit Kacper Ruta. Die erste Potenzialeinschätzung eines konkreten Objekts ist kostenlos und unverbindlich.
Kacper Ruta · IMLU · Werkstrasse 11, 6102 Malters