IMLU · PRIVAT · SCHEIDUNG & TRENNUNG
Immobilie bei Scheidung oder Trennung verkaufen
Sie möchten klären, wie es mit einer Wohnung oder einem Haus nach der Trennung weitergeht. IMLU prüft, ob eine gezielte Aufwertung vor dem Verkauf zum Objekt und zu Ihrem Zeitplan passt. Sie erhalten einen beschriebenen Arbeitsumfang und eine nachvollziehbare Kalkulation für die gesamte Eigentümerseite. Bei geeigneten Immobilien finanzieren wir die vereinbarten Arbeiten vor.

Eine gemeinsame Grundlage für die Immobilienentscheidung schaffen
Das weitere Vorgehen mit dem Objekt klären
Vielleicht ist ein Verkauf bereits vorgesehen. Vielleicht möchten Sie zunächst prüfen, ob eine Person die Immobilie übernehmen kann oder das Objekt vorläufig bestehen bleibt. Wir besprechen die konkrete Immobilienfrage und den Stand Ihrer Entscheidung, bevor wir Arbeiten vorschlagen.
Die Gerichte des Kantons Luzern erläutern für verheiratete Miteigentümer unter dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung verschiedene Wege: Übernahme durch einen Ehegatten, Verkauf an Dritte oder Fortführung des Miteigentums. Die passende rechtliche Regelung hängt von Ihrer Situation ab. Informationen zu Grundstücken bei einer Scheidung.
Das hier beschriebene Fix & Share Modell wird über einen vereinbarten Verkauf abgerechnet. Für eine interne Übernahme, das Behalten oder die weitere Vermietung braucht es eine eigene Entscheidung und für allfällige Arbeiten eine separate Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung.
Den Verkauf im aktuellen Zustand mit einer Aufwertung vergleichen
Ein älteres Haus braucht vor einem Verkauf nicht zwingend eine umfassende Sanierung. Wir prüfen, welche gezielten Arbeiten sinnvoll erscheinen, was erhalten bleiben kann und welche technischen Fragen offen sind. Die Projektgrundlage enthält den Umfang, das Materialbudget und die Annahmen für den Verkauf.
Dieser Vorschlag lässt sich mit einem Verkauf im aktuellen Zustand vergleichen. Zusätzlich zählen die Dauer der Arbeiten und die laufenden Objektkosten. Ein höherer angenommener Verkaufspreis allein zeigt noch nicht, welche Variante zu Ihrem Bedarf an verfügbaren Mitteln passt.
Offene persönliche Fragen gesondert regeln
IMLU übernimmt die vereinbarte Immobilienaufwertung und die abgestimmte Objektdokumentation. Eigentumsanteile, persönliche Ausgleichsansprüche, Hypothekenverpflichtungen und die Verteilung des Erlöses zwischen den Beteiligten werden mit der zuständigen Fachberatung und den jeweiligen Vertragspartnern geklärt.
Unsere Kalkulation beschreibt die Abrechnung zwischen IMLU und der gesamten Eigentümerseite. Der 50/50-Split sagt nicht, dass beide Personen nach einer Trennung jeweils die Hälfte des Immobilienerlöses erhalten. IMLU legt die persönliche Vermögensaufteilung nicht fest und übernimmt keine Mediation zwischen den Beteiligten.
Projektinformationen und Freigaben abstimmen
Für die Objektprüfung arbeiten wir mit einer beschriebenen Grundlage: Zustand, mögliche Arbeiten, Materialkosten und Verkaufsannahmen. So können die berechtigten Beteiligten denselben Vorschlag beurteilen. Änderungen des Umfangs oder Budgets werden vor der Ausführung nach dem vereinbarten Verfahren freigegeben.
Wir legen fest, wer Termine organisiert, Angebote erhält und verbindliche Entscheidungen treffen darf. Eine Kontaktperson kann Rückfragen bündeln; sie vertritt dadurch nicht automatisch weitere Eigentümerinnen oder Eigentümer. Auch ein bestehender rechtlicher oder administrativer Auftrag wird in seinem tatsächlichen Umfang berücksichtigt.
Eine erste allgemeine Anfrage kann von einer Person ausgehen, bevor ein gemeinsamer Immobilienplan besteht. Für spätere Besichtigung, Arbeiten und Verkauf werden die jeweiligen Berechtigungen und Freigaben konkret geklärt. Die Anfrage eröffnet zunächst ein Gespräch und erteilt keinen Auftrag für die andere Person.
Welche Objektinformationen an wen übermittelt werden, stimmen wir vor der Weitergabe ab. Persönliche Korrespondenz und private Angaben zur Trennung gehören nicht automatisch in die gemeinsam verwendeten Projektunterlagen.
Zugang und Nutzung vor dem Arbeitsbeginn regeln
Wenn eine Person noch in der Immobilie wohnt
Wir klären, welche Räume tatsächlich zugänglich sind und wann die vereinbarten Arbeiten stattfinden können. Nutzung, allfällige Miet- oder Wohnrechte und die erforderlichen Zustimmungen werden berücksichtigt. Der Auszug einer Person macht die ganze Immobilie nicht automatisch für Arbeiten verfügbar.
Sie legen mit den berechtigten Beteiligten fest, welche Gegenstände bleiben, mitgenommen oder eingelagert werden. Räumung, Transport und Lagerung folgen einem gesonderten Auftrag. Die Übergabe für Renovationsarbeiten entscheidet nicht über das Eigentum an persönlichen Gegenständen.
Wenn das Objekt bereits frei ist
Nach der vereinbarten Besichtigung halten wir fest, wer Schlüssel übergibt, welche Ausstattung bleibt und welcher Zustand übernommen wird. Bekannte Mängel und offene technische Punkte gehören in die Prüfung. Eine leere Wohnung allein macht ein Projekt noch nicht wirtschaftlich oder technisch geeignet.
Den Zeitrahmen realistisch planen
Für die Renovation planen wir mindestens einen Monat. Zustand, Umfang und Lieferungen bestimmen die tatsächliche Dauer. Auszug, Arbeitsbeginn und Verkauf sind getrennte Termine; die Verkaufszeit wird nicht garantiert.
Wenn Geld zu einem früheren Zeitpunkt benötigt wird, gehört das in die erste Besprechung. Unsere Vorfinanzierung betrifft die vereinbarten Arbeiten. Sie ist keine Überbrückung von Hypotheken, neuen Wohnkosten, Unterhalt oder anderen persönlichen Ausgaben. Passt der zusätzliche Zeitraum nicht, sollte auch ein Verkauf ohne diese Arbeiten geprüft werden.
Welche Aufwertung und Unterlagen zum Objekt passen
Wir prüfen Wohnungen und Wohnhäuser, bei denen sich ein klarer Arbeitsumfang vor dem Verkauf vereinbaren lässt. Abgenutzte Böden, Wandflächen oder einzelne Elemente der Ausstattung können Anlass für eine gezielte Aufwertung sein. Der tatsächliche Umfang steht in der Offerte.
Die Projektgrundlage beschreibt den vereinbarten Basiswert, das Materialbudget, die vorgesehenen Arbeiten, Zugang, Änderungen und Abnahme. Werden zusätzliche fachliche Abklärungen oder Bewilligungen benötigt, werden diese als offene Voraussetzungen benannt. Eine vollständige Sanierung ist nicht automatisch Teil des Angebots.
Hilfreich sind vorhandene Grundrisse, ungefähre Fläche, bekannte ausgeführte Arbeiten, aktuelle Nutzung und Zustand sowie ein gewünschter Zeitrahmen. Weitere Hinweise stehen in unserem Beitrag Unterlagen für den Immobilienverkauf. Bestehende Verkaufs- oder Verwaltungsmandate werden berücksichtigt. Bei Stockwerkeigentum klären wir die für den vorgesehenen Umfang relevanten Unterlagen und Zuständigkeiten.
Für den Erstkontakt genügt eine allgemeine Beschreibung. Weitere Nachweise für Eigentum, Vertretung oder Zugang werden im passenden Schritt angefordert und auf einem dafür abgestimmten Weg übermittelt.
Vorfinanzierung und Abrechnung mit IMLU
Die Immobilie bleibt bei der Eigentümerschaft. Bei geeigneten Projekten finanziert IMLU den vereinbarten Material- und Arbeitsumfang vor. Für diese Arbeiten sieht das Modell keinen vorgängigen Beitrag der Eigentümerseite vor. Die spätere Rückzahlung vereinbarter Materialien und eine positive Erlösbeteiligung gehören zur Projektabrechnung.
Vor Beginn wird ein Basiswert schriftlich vereinbart. Er ist eine projektbezogene Bezugsgrösse und keine garantierte Auszahlung. Er entspricht auch nicht automatisch dem Steuerwert, einer unabhängigen Bankbewertung oder dem Betrag, der einer einzelnen Person zusteht.
Bei der Abrechnung des vereinbarten Verkaufs werden die dokumentierten rückzahlbaren Materialien berücksichtigt. Ein danach positiver teilbarer Mehrerlös wird 50/50 zwischen der gesamten Eigentümerseite und IMLU aufgeteilt.
Teilbarer Mehrerlös = Verkaufspreis − vereinbarter Basiswert − rückzahlbare Materialkosten
IMLU deckt seine Arbeitskosten aus seinem eigenen Anteil. Sie werden nicht ein zweites Mal vor der Aufteilung abgezogen. Die Materialrückzahlung ersetzt die Vorfinanzierung der Materialien und ist kein zusätzlicher Gewinn.
Ein zusätzlich erteilter IMLU-Verkaufsauftrag kostet 1.5% des beurkundeten Kaufpreises. Umfang, MWST-Behandlung und Fälligkeit werden im separaten Mandat festgehalten. Ein bestehender Makler kann den Verkauf weiterführen. In diesem Fall wird dessen tatsächlich vereinbartes Honorar berücksichtigt; die IMLU-Verkaufsprovision kommt dafür nicht zusätzlich hinzu.
Beispielrechnung für die gesamte Eigentümerseite
Die folgenden Zahlen sind frei gewählte Annahmen für ein Wohnobjekt. Sie sind keine Bewertung Ihrer Immobilie, keine Prognose, keine Offerte und kein Ergebnis eines abgeschlossenen IMLU-Projekts. Die Rechnung zeigt den Immobilienerlös der gesamten Eigentümerseite vor weiteren Abzügen. Sie bestimmt keinen persönlichen Anspruch einer einzelnen Person.
Wir nehmen CHF 970’000 als schriftlich vereinbarten Basiswert, CHF 1’160’000 als Verkaufspreis nach der Aufwertung und CHF 32’000 als rückzahlbare Materialien an. Zusätzlich ist hier der separate IMLU-Verkauf zu 1.5% gewählt. Dieses Verkaufshonorar trägt im Beispiel die Eigentümerseite nach der Aufteilung.
| Position | Betrag CHF |
|---|---|
| Vereinbarter Basiswert | 970’000 |
| Angenommener Verkaufspreis nach Aufwertung | 1’160’000 |
| Rückzahlung der vereinbarten Materialien | 32’000 |
| Positiver teilbarer Mehrerlös | 158’000 |
| Anteil der gesamten Eigentümerseite am Mehrerlös | 79’000 |
| Anteil von IMLU am Mehrerlös | 79’000 |
| Erlös der Eigentümerseite vor separaten Honoraren | 1’049’000 |
| Separates IMLU-Verkaufshonorar von 1.5% | 17’400 |
| Erlös der Eigentümerseite nach diesem Verkaufshonorar | 1’031’600 |
| Differenz zum Brutto-Basiswert | 61’600 |
Bei zusätzlich angenommenen eigenen Arbeitskosten von CHF 28’000 verbleiben IMLU von seinem Anteil CHF 51’000 vor Finanzierung, Betriebskosten, Steuern und weiteren Ausgaben. Diese interne Rechnung verändert den dargestellten Eigentümeranteil nicht.
Vergleich mit einem Verkauf ohne Aufwertung
Für den Vergleich nehmen wir einen Verkauf im aktuellen Zustand zum Basiswert von CHF 970’000 und ebenfalls 1.5% Verkaufshonorar an. Beide Preise sind Annahmen. Die gleiche Honorarquote macht den Vergleich nachvollziehbar; ihre Beträge in CHF unterscheiden sich wegen der verschiedenen Verkaufspreise.
| Variante | Verkaufshonorar CHF | Erlös der Eigentümerseite CHF |
|---|---|---|
| Verkauf im aktuellen Zustand zu CHF 970’000 | 14’550 | 955’450 |
| Aufwertung mit Fix & Share und Verkauf zu CHF 1’160’000 | 17’400 | 1’031’600 |
| Rechnerische Differenz bei diesen Annahmen | — | 76’150 |
Die CHF 61’600 aus der ersten Tabelle vergleichen den Aufwertungsfall mit dem Brutto-Basiswert. Die CHF 76’150 vergleichen ihn mit dem Verkauf ohne Aufwertung nach gleichartig angenommenem Verkaufshonorar. Das sind unterschiedliche Vergleichsgrössen.
Alle Erlöse stehen vor zusätzlich geschuldeter MWST, Steuern, rechtlicher und anderer Beratung, Räumung, Umzug und Lagerung, Notariats- und Grundbuchkosten, Hypothekenrückzahlung, Vorfälligkeitskosten, laufenden Objektkosten und weiteren vereinbarten Ausgaben. Die zusätzliche Dauer kann weitere laufende Kosten verursachen. Die Tabellen vergleichen das beschriebene Modell und die Verkaufshonorare; sie ersetzen keine vollständige persönliche Abrechnung.
Andere Verkaufspreise verändern das Ergebnis
Basiswert CHF 970’000, Materialien CHF 32’000 und separates Verkaufshonorar von 1.5% bleiben hier gleich. Nur der angenommene Verkaufspreis ändert sich. Die weiteren Abzüge bleiben in jeder Variante offen.
| Verkaufspreis CHF | Teilbarer Mehrerlös CHF | Eigentümeranteil CHF | Erlös nach Verkaufshonorar CHF |
|---|---|---|---|
| 1’040’000 | 38’000 | 19’000 | 973’400 |
| 1’100’000 | 98’000 | 49’000 | 1’002’500 |
| 1’160’000 | 158’000 | 79’000 | 1’031’600 |
Bei CHF 1’002’000 Verkaufspreis ist der teilbare Mehrerlös null. Bei CHF 992’000 beträgt er minus CHF 10’000. Dann wird die positive Beispielaufteilung nicht angewandt. Fehlbetrag, ausbleibender Verkauf und Projektabbruch müssen vor Beginn schriftlich geregelt sein; das Beispiel garantiert dafür keine Auszahlung des Basiswerts.
Auch das Materialbudget beeinflusst die Rechnung. Bei CHF 1’160’000 Verkaufspreis und CHF 42’000 statt CHF 32’000 rückzahlbaren Materialien wären CHF 148’000 teilbar. Nach dem angenommenen Verkaufshonorar verblieben der Eigentümerseite CHF 1’026’600, also CHF 5’000 weniger als im ersten Beispiel. Eine tatsächliche Budgetänderung braucht die vereinbarte Freigabe.
Immobilienabrechnung und persönliche Verteilung trennen
Der errechnete Eigentümererlös ist eine gemeinsame Bezugsgrösse für den beschriebenen Immobilienauftrag. Daraus folgt weder ein bestimmter Betrag für eine einzelne Person noch eine gleiche Verteilung zwischen zwei Personen. Eigentumsverhältnisse, tatsächliche Verpflichtungen und allfällige Ausgleichsansprüche werden gesondert geklärt.
Ebenso bedeutet ein Immobilienverkauf nicht automatisch, dass sämtliche Hypotheken- oder sonstigen Verpflichtungen bereits erledigt sind. Die tatsächlichen Abzüge und die Abwicklung werden mit den zuständigen Vertragspartnern und der Fachberatung abgestimmt. Auch der Zeitpunkt verfügbarer Mittel folgt dem konkreten Verkauf.
IMLU stellt die vereinbarte Projektabrechnung bereit, damit die Immobilienposition nachvollziehbar bleibt. Die weitere Verteilung und persönliche Abrechnung folgt der dafür massgebenden rechtlichen Regelung. Unsere 50/50-Beteiligung am positiven Mehrerlös ist davon getrennt.
PINNEX dokumentiert jede aufgewertete Wohnung
Für jede im Projekt aufgewertete Wohnung gehört ein PINNEX-Startpaket zum vorgesehenen Leistungsumfang. Ein objektbezogener QR-Code und ein objektspezifischer PIN führen zu den vereinbarten Objektinformationen. Einrichtung, berechtigte Empfänger, Übergabe und allfällige spätere Betriebskosten werden in der Offerte festgelegt.
Je nach Umfang werden vorhandene Pläne, freigegebene Arbeitsfotos, Beschreibungen, Materialbelege, Anleitungen und Garantieunterlagen dem Objekt zugeordnet. Damit können die vereinbarten Arbeiten und Unterlagen zur Wohnung nachvollzogen werden. Kaufinteressierte erhalten die dafür freigegebenen Objektinformationen.
Private Korrespondenz, Gerichtsakten und persönliche Finanzunterlagen gehören nicht in das Käuferdossier. Wir stimmen ab, welche Person welche Objektinformationen erhält. Eine gemeinsame Projektgrundlage setzt keine neue gemeinsame Verwaltung sämtlicher privater Dokumente voraus.
Der Ablauf bis zur Projektabrechnung
Immobilienfrage und Entscheidungsstand besprechen
Sie schildern das Objekt, Ihre Rolle und das gewünschte Vorgehen. Wir klären, ob eine Potenzialprüfung sinnvoll ist und welcher Zeitrahmen berücksichtigt werden muss. Eine erste Anfrage kann vor einer gemeinsamen Entscheidung stattfinden und begründet noch keinen Arbeits- oder Verkaufsauftrag.
Zustand und tatsächlichen Zugang prüfen
Nach geklärtem Zugang besichtigen wir die Immobilie. Wir prüfen mögliche Arbeiten, vorhandene Unterlagen und offene technische Punkte. Die Nutzung der Räume und die Übergabe persönlicher Gegenstände werden berücksichtigt, soweit sie den vereinbarten Arbeitsumfang betreffen.
Umfang und Freigaben schriftlich vereinbaren
Die berechtigte Eigentümerseite beziehungsweise Vertretung entscheidet über den Auftrag. Basiswert, Materialbudget, Arbeiten, Änderungen, Zugang, Abnahme und die Behandlung eines abweichenden Projektverlaufs werden festgehalten. Ein gesonderter Verkaufsauftrag bleibt eine eigene Vereinbarung.
Vereinbarte Arbeiten ausführen und dokumentieren
IMLU realisiert die freigegebene Aufwertung und stellt die abgestimmten Statusinformationen bereit. Änderungen folgen dem vereinbarten Verfahren. Für jede aufgewertete Wohnung bereiten wir das PINNEX-Startpaket mit den vorgesehenen Unterlagen vor.
Verkauf und Immobilienabrechnung abschliessen
Der beauftragte Verkäufer führt den Verkauf. Materialien, ein positiver Mehrerlös und separate Honorare werden nach den Vereinbarungen nachvollziehbar abgerechnet. Persönliche Ansprüche und die Verteilung zwischen den Beteiligten werden in ihrer eigenen Abrechnung berücksichtigt.
Fragen zum Immobilienverkauf bei Scheidung oder Trennung
Kann ich zunächst allein eine allgemeine Anfrage stellen?
Ja. Sie können das Vorgehen kennenlernen und allgemeine Objektangaben besprechen. Wer Zugang, Arbeiten und Verkauf freigeben darf, wird vor dem jeweiligen Schritt geklärt. Ihre Anfrage erteilt keinen Auftrag für weitere Beteiligte.
Können wir die Immobilie prüfen lassen, bevor ein Verkauf beschlossen ist?
Ja. Die erste Potenzialprüfung ist kostenlos und unverbindlich. Sie hilft, einen möglichen Immobilienumfang zu besprechen. Ein konkretes Projekt setzt die entsprechende Vereinbarung und die geklärten Freigaben voraus.
Gilt das Angebot auch für unverheiratete Eigentümer?
Wir prüfen geeignete Immobilien auch nach einer Trennung ohne Ehe. Entscheidend sind das Objekt, der vorgesehene Verkauf und die tatsächlichen Berechtigungen. Eine Regelung für Ehegatten wird dadurch nicht automatisch auf Ihre persönliche Situation übertragen.
Was ist, wenn eine Person die Immobilie behalten möchte?
Dann sollte zuerst die weitere Verwendung des Objekts geklärt werden. Das hier dargestellte Modell wird über einen vereinbarten Verkauf abgerechnet. Eine interne Übernahme, weitere Nutzung oder Vermietung und allfällige Arbeiten benötigen eine separate Regelung.
Bedeutet 50/50, dass wir persönlich jeweils die Hälfte erhalten?
Nein. Die 50/50 beziehen sich auf den positiven teilbaren Mehrerlös zwischen IMLU und der gesamten Eigentümerseite. Was den einzelnen Beteiligten aus dem Eigentümererlös zusteht, wird gesondert geklärt. Unsere Kalkulation teilt diesen Betrag nicht zwischen Ihnen auf.
Wie wird der Basiswert festgelegt?
Er wird für das konkrete Projekt geprüft und vor Beginn schriftlich vereinbart. Annahmen und vorhandene Objektinformationen werden besprochen. Der Basiswert ist keine garantierte Auszahlung und keine Festlegung Ihrer persönlichen Ansprüche.
Werden die Arbeitskosten zusätzlich vor dem Split abgezogen?
Nein. In der positiven Beispielrechnung werden Verkaufspreis, vereinbarter Basiswert und rückzahlbare Materialien berücksichtigt. IMLU deckt seine Arbeitskosten aus seinem eigenen Anteil. Separate Verkaufs- und weitere Kosten bleiben eigene Positionen.
Müssen wir die vereinbarten Arbeiten zuerst selbst bezahlen?
Für geeignete Projekte finanziert IMLU den vereinbarten Material- und Arbeitsumfang vor. Materialien werden später nach der Vereinbarung zurückgeführt, ein positiver teilbarer Mehrerlös wird geteilt. Andere Objektkosten und persönliche Ausgaben sind damit nicht automatisch vorfinanziert.
Was passiert, wenn sich der Arbeitsumfang verändert?
Änderungen werden vor der Ausführung nach dem vereinbarten Verfahren beurteilt und freigegeben. Die aktualisierte Grundlage zeigt den Umfang und die Kosten. Eine unverbindliche Anfrage oder ein einzelner Termin ersetzt diese Freigabe nicht.
Können wir unseren bisherigen Makler behalten?
Ja. Der bestehende Makler kann den Verkauf weiterführen, während IMLU den vereinbarten Aufwertungsumfang übernimmt. Die zusätzlichen 1.5% gelten nur für ein separat erteiltes IMLU-Verkaufsmandat. Eine andere Verkaufsfirma wird mit ihrem tatsächlich vereinbarten Honorar berücksichtigt.
Können Arbeiten beginnen, wenn noch jemand dort wohnt?
Das hängt von Nutzung, verfügbarem Zugang, Arbeitsumfang und den erforderlichen Zustimmungen ab. Wir klären diese Punkte vor Beginn. Der Auszug einer Person oder die Übergabe eines Schlüssels allein ist keine Freigabe für sämtliche Arbeiten.
Wie lange dauern Renovation und Verkauf?
Für die Renovation planen wir mindestens einen Monat. Zustand, Umfang und Lieferungen bestimmen die tatsächliche Dauer. Die Verkaufszeit kommt separat hinzu und wird nicht garantiert. Früh benötigte Mittel müssen unabhängig vom angenommenen Verkaufsergebnis geplant werden.
Was gilt ohne positiven Mehrerlös oder ohne Verkauf?
Bei null oder einem Fehlbetrag wird die positive 50/50-Aufteilung nicht angewandt. Diese Situationen sowie ein ausbleibender Verkauf oder Abbruch müssen vor Beginn vertraglich geregelt sein. Die Beispielrechnung verspricht dafür keine bestimmte Auszahlung oder Übernahme aller Verluste.
Welche Unterlagen erhalten wir über PINNEX?
Vorgesehen sind ein Startpaket pro aufgewerteter Wohnung, Objekt-QR, objektspezifischer PIN und die vereinbarten Objektunterlagen. Umfang, Empfänger und Übergabe stehen in der Offerte. Private Trennungs- oder Gerichtsakten werden nicht Teil des Käuferdossiers.
In welchen Kantonen prüfen Sie Immobilien?
Von Malters aus betreuen wir geeignete Projekte in Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug. Ob Objekt, Umfang und Zeitrahmen passen, klären wir vor einer Vereinbarung.
Den Renovationsbedarf vor dem Verkauf einordnen
Unser Ratgeber zum Verkauf einer Immobilie mit Renovationsbedarf erklärt weitere Fragen zur Vorbereitung eines Verkaufs. Die konkrete Objektprüfung und Ihr Immobilienplan werden persönlich besprochen.
Ihren Immobilienplan besprechen
Kacper Ruta ist Ihr Ansprechpartner bei IMLU. Beschreiben Sie kurz das Objekt und welche Immobilienentscheidung Sie vorbereiten möchten. Für den ersten Kontakt genügen Ihre eigenen Kontaktdaten und allgemeine Angaben zur Immobilie.
Kacper Ruta · IMLU · Werkstrasse 11, 6102 Malters