IMLU · GEWERBE · ZENTRALSCHWEIZ

Immobilienaufwertung für Immobilienbüros und Makler in der Zentralschweiz

Sie haben ein Verkaufsobjekt mit guter Lage, aber abgenutzten Böden, veralteten Oberflächen oder einer wenig überzeugenden Präsentation. Die Eigentümerschaft möchte vor dem Verkauf kein Renovationsbudget bereitstellen. Wir prüfen, welche Arbeiten wirtschaftlich sinnvoll sind, finanzieren die vereinbarte Aufwertung vor und setzen sie um. Ihr Immobilienbüro kann die Vermarktung über sein eigenes Verkaufsmandat führen.

01 / GEWERBE

Was Ihr Immobilienbüro durch die Zusammenarbeit gewinnt

Ein konkreter Vorschlag für ein schwieriges Verkaufsobjekt

Bei einem älteren Objekt reicht eine neue Inseratebeschreibung nicht immer aus. Wir beurteilen den Zustand und schlagen einen begrenzten Arbeitsumfang vor. Sie können mit der Eigentümerschaft einen Verkauf im Ist-Zustand und eine Aufwertung anhand derselben Kostenbasis vergleichen. Eine Umsetzung erfolgt, wenn Objekt, Budget und wirtschaftlicher Spielraum zusammenpassen.

Sie führen Ihr Verkaufsmandat weiter

Die Aufwertung und der Immobilienverkauf werden getrennt beauftragt. Wenn Ihre Firma verkauft, richten sich Vermarktung, Interessentenbetreuung und Verkaufshonorar nach Ihrem Mandat. Ein bestehendes Verkaufsmandat wird für die Aufwertung nicht auf IMLU übertragen. Kontakte, Freigaben und die Verwendung von Unterlagen stimmen wir vor Beginn ab.

Ein Ansprechpartner für die vereinbarten Arbeiten

IMLU übernimmt die Umsetzung des freigegebenen Umfangs. Sie bringen Ihre Einschätzung der Zielgruppe und der Vermarktung ein. Wir stimmen Objektzugang, Fortschrittsinformationen und den Übergang zur Verkaufspräsentation mit Ihnen ab. Änderungen am Budget oder Leistungsumfang werden nach der schriftlich vereinbarten Regelung behandelt.

Nachvollziehbare Informationen für Kaufinteressenten

Welche Oberflächen wurden erneuert, welche Ausstattung blieb bestehen und welche Unterlagen liegen vor? Wir führen die dokumentierten Arbeiten, Fotos und Materialbelege zusammen. Sie können die freigegebenen Angaben in Ihrem Verkaufsdossier verwenden und die ausgeführten Massnahmen bei Besichtigungen erklären.

Ihr Honorar bleibt Teil Ihres eigenen Geschäftsmodells

Bei einem prozentualen Verkaufshonorar kann ein höherer tatsächlicher Kaufpreis auch einen höheren Honorarumsatz ergeben. Bei einem Fixhonorar hängt die Vergütung von dessen Vereinbarung ab. Die Kooperation verspricht weder zusätzliche Mandate noch eine Vermittlungsprovision für eine Empfehlung. Wie die beiden Honorarvarianten wirken, zeigt die Beispielrechnung unten.

02 / GEWERBE

Welche Verkaufsobjekte für eine Prüfung infrage kommen

Ein neues Mandat mit sichtbar abgenutzten Innenräumen

Eine Wohnung oder ein Haus passt grundsätzlich zur vorgesehenen Käufergruppe, wirkt aber durch Böden, Wände oder einzelne Ausstattungsdetails ungepflegt. Vor dem ersten Marktauftritt prüfen wir, ob eine gezielte Aufwertung gegenüber dem Verkauf im bestehenden Zustand sinnvoll ist.

Ein Objekt ist bereits inseriert

Besichtigungen und Rückmeldungen geben Hinweise auf den Zustand oder den wahrgenommenen Renovationsbedarf. Wir prüfen die betreffenden Arbeiten und deren Budget. Ihre Firma beurteilt weiterhin Angebotspreis, Nachfrage und Verkaufsstrategie. Wenige Anfragen allein belegen keinen Renovationsbedarf und rechtfertigen keine Vorfinanzierungszusage.

Die Eigentümerschaft will den Aufwand vor dem Verkauf begrenzen

Bei einer Erbschaft, einem Wohnungswechsel oder einer veränderten Lebenssituation fehlt häufig ein freigegebenes Renovationsbudget. Die IMLU-Prüfung ergänzt Ihre Beratung um einen konkreten Umfang mit Vorfinanzierung und Erlösaufteilung. Entscheidend bleiben die erforderlichen Zustimmungen und die wirtschaftliche Eignung des Objekts.

Mehrere Wohnungen sollen einzeln verkauft werden

Ausgewählte Einheiten können nacheinander geprüft werden. Jede Wohnung erhält ihre eigene Kalkulation und das vorgesehene PINNEX-Startpaket. Umfang und Zeitplan werden pro Projekt abgestimmt; eine erste Zusage umfasst nicht automatisch den gesamten Bestand.

03 / GEWERBE

Von der Objektprüfung zum freigegebenen Arbeitsumfang

Die erste Potenzialeinschätzung durch IMLU ist kostenlos und unverbindlich. Für den Einstieg genügen Ort, Objektart, ungefährer Zustand und Verkaufsabsicht. Für eine genauere Prüfung werden Zugang und die verfügbaren Objektinformationen abgestimmt. Ihre Markteinschätzung fliesst in die Gegenüberstellung der Verkaufsszenarien ein.

Je nach Objekt kommen Bodenbeläge, Malerarbeiten, Küchenfronten, kleinere Ausstattungsarbeiten, Reinigung oder die Pflege von Aussenbereichen infrage. Die Arbeiten sollen zum Zustand, zur Käufergruppe und zum vereinbarten Budget passen. Umfassende technische Sanierungen, tragende Bauteile oder erhebliche Feuchtigkeits- und Schadstoffprobleme benötigen eine eigene Prüfung und gehören nicht pauschal zum Aufwertungsumfang.

Vor der Umsetzung halten wir die Projektgrundlage schriftlich fest:

  • Markteinschätzung im Ist-Zustand und gemeinsam vereinbarter Basiswert.
  • Vorgeschlagene Arbeiten, Materialbudget und Abgrenzung weiterer Leistungen.
  • Verkaufsszenarien mit Materialrückzahlung, 50/50-Aufteilung und separaten Honoraren.
  • Zuständigkeiten, Zugang, Freigaben und Zeitplan.
  • Abstimmung der Vermarktung, Mediennutzung und Kommunikation mit der Eigentümerschaft.
  • Vorgehen bei Budgetänderungen, schwachem Erlös, Abbruch oder ausbleibendem Verkauf.
  • Umfang, Berechtigungen, Übergabe und allfällige laufende Kosten von PINNEX.

Für die Renovation planen wir mindestens einen Monat ein. Zustand, Umfang und Lieferzeiten bestimmen die tatsächliche Dauer. Die spätere Vermarktung hat einen eigenen Zeitplan. Bei bewohnten oder vermieteten Objekten werden Nutzung und Zugang vor Beginn geklärt.

04 / GEWERBE

So wird die Aufwertung im Fix & Share Modell abgerechnet

Die Immobilie bleibt im Eigentum der Eigentümerschaft. IMLU finanziert die vereinbarten Material- und Arbeitsleistungen vor. Für diesen Umfang stellt die Eigentümerschaft kein Renovationsbudget im Voraus bereit.

Beim Verkauf werden die vereinbarten, belegten Materialkosten an IMLU zurückgezahlt. Der positive Betrag über dem schriftlich vereinbarten Basiswert und den rückzahlbaren Materialien wird zu 50 Prozent der Eigentümerschaft und zu 50 Prozent IMLU zugeteilt.

Teilbarer Mehrerlös = Verkaufspreis − vereinbarter Basiswert − rückzahlbare Materialkosten.

IMLU deckt den eigenen kalkulierten Arbeitseinsatz aus seinem Anteil. Dieser Aufwand wird nicht nochmals vor der Teilung abgezogen. Verkaufshonorare, Steuern und weitere vereinbarte Kosten werden separat ausgewiesen.

Der Basiswert ist eine Vergleichsgrösse für das Projekt und keine garantierte Auszahlung. Er ersetzt keine unabhängige, bankseitige oder amtliche Bewertung. Die Regelung für fehlenden positiven Mehrerlös oder einen ausbleibenden Verkauf wird vor dem Start vereinbart.

Wenn Ihr Immobilienbüro den Verkauf führt

Es gilt Ihr mit der Eigentümerschaft vereinbartes Verkaufshonorar. Für die Aufwertung allein fällt das zusätzliche IMLU-Verkaufshonorar von 1.5 Prozent nicht an. Die Eigentümerschaft erhält eine Abrechnung, in der Materialrückzahlung, Beteiligung und Ihr Verkaufshonorar getrennt erkennbar sind.

Übernimmt IMLU stattdessen ein eigenes zusätzliches Verkaufsmandat, beträgt dessen gesondertes Honorar 1.5 Prozent des beurkundeten Kaufpreises. Leistungsumfang, MWST-Behandlung und Fälligkeit werden in diesem Mandat festgelegt. Die folgende Rechnung zeigt ausschliesslich den Verkauf durch das Partnerbüro mit einem frei angenommenen eigenen Honorar.

05 / GEWERBE

Rechenbeispiel für Eigentümerschaft und Partnerbüro

Alle Beträge sind frei gewählte Annahmen für eine Modellrechnung. Sie sind weder ein IMLU-Verkaufsergebnis noch eine Objektbewertung oder Prognose.

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Annahmen der positiven Beispielrechnung
Schriftlich vereinbarter Basiswert BCHF 790’000
Frei angenommener Verkaufspreis PCHF 950’000
Vereinbarte rückzahlbare Materialien MCHF 28’000
Angenommener eigener Arbeitseinsatz von IMLU LCHF 26’000
Zusammen vorfinanzierter Material- und ArbeitseinsatzCHF 54’000

Material zuerst, positive Differenz danach teilen

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Aufteilung vor separaten Gebühren
Verkaufspreis PCHF 950’000
Rückzahlung der Materialien M−CHF 28’000
Erlös nach MaterialrückzahlungCHF 922’000
Basiswert B als VergleichsgrösseCHF 790’000
Positiver teilbarer Mehrerlös D = P − B − MCHF 132’000
Eigentümerseite: 50 Prozent von DCHF 66’000
IMLU: 50 Prozent von DCHF 66’000
Eigentümerseite vor separaten GebührenCHF 856’000

IMLU trägt hier CHF 26’000 angenommenen eigenen Arbeitseinsatz aus seinem CHF 66’000-Anteil. Danach bleiben für IMLU CHF 40’000 vor weiteren betrieblichen, Finanzierungs- und Steuerkosten. Die Materialrückzahlung ersetzt den Vorschuss; sie ist kein zusätzlicher Gewinn.

Verkaufsmandat getrennt ausweisen

Das Beispiel nimmt an, dass das Partnerbüro unter einem eigenen Mandat verkauft und hypothetisch 2 Prozent erhält. Das ist kein Branchentarif und keine IMLU-Vergütung. IMLUs gesonderte 1.5 Prozent sind in diesem Fall ausgeschaltet.

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Eigentümerseite und vergleichbarer Verkauf im Ist-Zustand
Angenommenes Honorar des Partnerbüros−CHF 19’000
Eigentümerseite nach dieser VerkaufsgebührCHF 837’000
Differenz zum Brutto-Basiswert BCHF 47’000
Ist-Zustand bei gleichem PartnerhonorarCHF 774’200
Differenz zum Vergleich mit gleichem PartnerhonorarCHF 62’800

Die Differenz zum Brutto-Basiswert und der Vergleich bei gleicher Verkaufsgebühr sind unterschiedliche Grössen. Weitere Kosten müssen für einen echten Variantenvergleich auf beiden Seiten geprüft werden.

Wie sich der Honorarumsatz Ihres Büros verändern kann

Prozenthonorar und Fixhonorar sind hier alternative, frei angenommene Vereinbarungen. Sie werden nicht addiert.

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Vergleich der Honorarumsätze des Partnerbüros
Honorarvereinbarung im BeispielVerkauf im Ist-ZustandNach AufwertungDifferenz
2 Prozent des tatsächlichen KaufpreisesCHF 15’800CHF 19’000CHF 3’200
Fixhonorar von CHF 15’000CHF 15’000CHF 15’000CHF 0

Diese Beträge sind Honorarumsatz des Partnerbüros vor allfälliger MWST und eigenen Kosten, kein garantierter Gewinn. Eine höhere prozentuale Vergütung setzt einen tatsächlich höheren Verkaufspreis voraus. Ein Fixhonorar steigt dadurch nicht automatisch; zusätzliche Arbeiten brauchen gegebenenfalls einen eigenen Auftrag.

Beim alternativen Fixhonorar verbleiben der Eigentümerseite im Beispiel CHF 841’000. Ein Verkauf im Ist-Zustand mit demselben Fixhonorar ergäbe CHF 775’000; die Differenz zwischen diesen gleich berechneten Varianten beträgt CHF 66’000. Die beiden Honorarvarianten sind getrennte Vergleiche.

Andere Verkaufspreise verändern das Ergebnis

Basiswert und Materialbudget bleiben gleich. Das frei angenommene Partnerhonorar beträgt in allen drei Varianten 2 Prozent und wird nach der Teilung von der Eigentümerseite getragen. Die Preise sind keine Prognose.

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Andere frei angenommene Verkaufspreise, gleiche Basis und Materialien
PreisTeilbarer BetragEigentümeranteilAngenommenes Partnerhonorar 2 ProzentEigentümererlös nach Partnerhonorar
CHF 880’000CHF 62’000CHF 31’000CHF 17’600CHF 803’400
CHF 915’000CHF 97’000CHF 48’500CHF 18’300CHF 820’200
CHF 950’000CHF 132’000CHF 66’000CHF 19’000CHF 837’000

Bei null oder negativem teilbarem Betrag endet die positive Beispielrechnung. Die Abrechnung richtet sich dann nach der vereinbarten Regelung.

Bei CHF 880’000 beträgt der IMLU-Anteil am Mehrerlös CHF 31’000. Nach dem hier angenommenen Arbeitseinsatz bleiben IMLU CHF 5’000 vor weiteren Kosten. Der wirtschaftliche Spielraum wird deshalb vor einer Zusage geprüft.

Schwächeres Ergebnis: Bei einem angenommenen Verkaufspreis von CHF 810’000 beträgt D −CHF 8’000. Es gibt keinen positiven Betrag zum Teilen. Die positive Aufteilung wird hier nicht fortgeschrieben; wer einen Fehlbetrag oder weitere Kosten trägt, muss die Projektvereinbarung regeln.

Die Eigentümerbeträge sind vor allfälliger zusätzlich zahlbarer MWST, Steuern, Beratungs- und Rechtskosten, Notariats- und Grundbuchkosten, Hypothekarrückzahlung, Vorfälligkeitsentschädigung sowie weiteren vereinbarten Ausgaben. Sie sind kein Nettogewinn und kein automatisch frei verfügbares Bargeld. Der Basiswert ist keine garantierte Auszahlung.

06 / GEWERBE

Verkaufsunterlagen und Medien für Ihre Vermarktung

Vor Beginn legen wir fest, welche Informationen und Medien Ihre Firma für die Vermarktung erhält. Dazu können Fotos der ausgeführten Arbeiten, verfügbare Pläne und eine Beschreibung des vereinbarten Umfangs gehören. Objektfotos, 360-Grad-Aufnahmen und bei geeigneten Objekten Drohnenaufnahmen lassen sich projektbezogen vereinbaren. Umfang, Durchführbarkeit, Rechte und Freigaben werden im Angebot geklärt.

Welche Unterlagen für die Verkaufsvorbereitung nützlich sind, zeigt unser Überblick zu den Verkaufsunterlagen.

Ihr Immobilienbüro verantwortet die Veröffentlichung im Rahmen seines Verkaufsmandats. Ausgeführte Arbeiten werden als solche beschrieben; bereits bestehende oder nicht bearbeitete Bauteile bleiben erkennbar. Geplante Massnahmen und Visualisierungen werden von tatsächlich ausgeführten Arbeiten und realen Objektaufnahmen unterschieden.

07 / GEWERBE

PINNEX für jede aufgewertete Wohnung

Für jede im Projekt aufgewertete Wohnung ist ein eigenes PINNEX-Startpaket vorgesehen. Ein zugeordneter QR-Code und ein objektspezifischer PIN ermöglichen den vorgesehenen Zugang zu freigegebenen Objektinhalten. Einrichtung, Berechtigungen, Übergabe und allfällige laufende Kosten werden im Angebot beschrieben.

Im vereinbarten Umfang werden vorhandene Pläne, dokumentierte Arbeiten, Fotos, Rechnungen, Materialbelege und verfügbare Garantieunterlagen dem Objekt zugeordnet. Für Ihre Vermarktung wird festgelegt, welche dieser Inhalte die Eigentümerschaft zur Weitergabe freigibt.

Bei einer Besichtigung können Sie auf die freigegebenen Informationen zur jeweiligen Wohnung verweisen. Nach dem Verkauf wird die vorgesehene Übergabe an die berechtigte neue Eigentümerschaft abgestimmt. Personenbezogene Angaben, vertrauliche Rechnungsdetails und Unterlagen anderer Wohnungen gehören nicht automatisch in den Käuferzugang. PINNEX ersetzt keine fachliche Objektprüfung.

08 / GEWERBE

Zuständigkeiten und Ablauf der Kooperation

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Zuständigkeiten und Ablauf der Kooperation
Beteiligte Aufgabe im vereinbarten Projekt
Eigentümerschaft oder berechtigte Vertretung Projektentscheidung, erforderliche Freigaben und Beauftragung
Partnerbüro Markteinschätzung, Verkaufsstrategie, Vermarktung und Verkauf gemäss eigenem Mandat
IMLU Potenzialprüfung, Aufwertungsvorschlag, vereinbarte Vorfinanzierung, Umsetzung und Projektabrechnung
Fachpersonen und zuständige Stellen Erforderliche Prüfungen und Aufgaben nach dem jeweiligen Verfahren

Kooperation oder erstes Objekt besprechen

Sie können zunächst einen Ablauf für geeignete Verkaufsmandate vereinbaren oder ein erstes Objekt vorstellen. Für das Erstgespräch ist kein vollständiges Verkaufsdossier erforderlich. Identifizierbare Eigentümerinformationen werden erst mit entsprechender Berechtigung weitergegeben.

Zustand und Verkaufsszenarien prüfen

Wir stimmen Zugang und Prüfung ab. Ihre Firma bringt ihre Markteinschätzung und vorhandene Rückmeldungen aus der Vermarktung ein. Gemeinsam mit der Eigentümerschaft werden der Basiswert, die vorgeschlagenen Arbeiten und die Kosten beider Verkaufsvarianten besprochen.

Projektgrundlage und Rollen vereinbaren

Die Eigentümerschaft entscheidet auf Grundlage des schriftlichen Vorschlags. Aufwertungsvertrag und Verkaufsmandat regeln ihre jeweiligen Leistungen. Budgetänderungen, Kommunikation, Medienrechte und das Vorgehen bei fehlendem Verkaufserfolg werden festgehalten.

Arbeiten umsetzen und Vermarktung abstimmen

IMLU setzt den freigegebenen Umfang um und führt die Projektunterlagen zusammen. Die Beteiligten stimmen den Zeitpunkt für Objektaufnahmen, Inserate und Besichtigungen ab. Ihre Firma erhält die vorgesehenen Unterlagen; PINNEX wird mit den freigegebenen Inhalten vorbereitet.

Verkauf abrechnen und Unterlagen übergeben

Nach dem Verkauf werden Materialrückzahlung, positiver Mehrerlös und separate Honorare nachvollziehbar abgerechnet. Die vereinbarte Objektdokumentation wird den berechtigten Empfängern bereitgestellt.

09 / GEWERBE

Häufige Fragen von Immobilienbüros und Maklern

Können wir das Objekt weiterhin selbst verkaufen?

Ja. Die Aufwertung kann unabhängig von einem Verkaufsmandat an IMLU beauftragt werden. Ihre Firma führt Vermarktung und Verkauf gemäss ihrem eigenen Mandat. Zuständigkeiten und Informationswege werden vor Beginn abgestimmt.

Fällt zusätzlich zu unserem Honorar die IMLU-Provision von 1.5 Prozent an?

Für die Aufwertung allein nicht. Die 1.5 Prozent gehören zu einem gesondert an IMLU vergebenen Verkaufsmandat. Wenn Ihr Büro verkauft, gilt Ihr vereinbartes Honorar; die Fix & Share-Beteiligung von IMLU an einem positiven Mehrerlös bleibt davon getrennt.

Erhalten wir eine Vergütung für die Empfehlung eines Objekts?

Diese Kooperation enthält keine pauschale Vermittlungsprovision. Ihr Honorar ergibt sich aus den von der Eigentümerschaft beauftragten Leistungen. Bereits enthaltene Arbeiten werden nicht automatisch nochmals vergütet.

Sind die 2 Prozent aus dem Beispiel verbindlich?

Nein. Sie sind eine frei gewählte Rechenannahme. Die tatsächliche Vergütung Ihres Büros richtet sich nach Ihrem Verkaufsmandat. Fixhonorare, Mindesthonorare, MWST und weitere Kosten müssen entsprechend ihrer Vereinbarung berücksichtigt werden.

Wer bestimmt den Basiswert?

Die Markteinschätzungen und verfügbaren Objektinformationen werden mit der Eigentümerschaft besprochen. Der projektbezogene Basiswert wird vor Beginn schriftlich vereinbart. Er ist keine garantierte Auszahlung und ersetzt keine erforderliche unabhängige Bewertung.

Werden die Arbeitskosten vor der 50/50-Teilung abgezogen?

IMLU deckt seinen kalkulierten Arbeitseinsatz aus dem eigenen Anteil. Vor der Teilung des positiven Mehrerlöses werden die vereinbarten rückzahlbaren Materialien berücksichtigt. Separate Mandate und weitere Kosten werden gesondert ausgewiesen.

Was passiert bei fehlendem Mehrerlös oder ausbleibendem Verkauf?

Diese Fälle werden vor Beginn im Projektvertrag geregelt. Die Beispielrechnung mit positivem Mehrerlös legt keine Verlustverteilung fest. IMLU garantiert weder einen Mindestgewinn noch einen bestimmten Verkaufspreis oder Termin.

Können wir ein bereits inseriertes Objekt einreichen?

Ja. Sie können vorhandene Rückmeldungen und Eckdaten für eine erste Prüfung bereitstellen. Eine Anpassung der Vermarktung oder eine Aufwertung setzt die Zustimmung der Eigentümerschaft voraus. Aus wenigen Anfragen lässt sich keine Erfolgsgarantie für eine Renovation ableiten.

Müssen wir für ein Erstgespräch bereits ein Objekt haben?

Nein. Sie können zunächst die Zusammenarbeit und den Ablauf für spätere geeignete Mandate besprechen. Ein konkretes Projekt wird nach individueller Prüfung und Beauftragung umgesetzt.

Wer beauftragt die Aufwertung?

Die Eigentümerschaft oder eine entsprechend berechtigte Vertretung. Ein Verkaufsmandat bedeutet nicht automatisch die Vollmacht für einen Aufwertungsvertrag. Erforderliche Zustimmungen, etwa bei gemeinschaftlich betroffenen Bauteilen, werden projektbezogen geklärt.

Wie lange dauert die Renovation?

Wir planen mindestens einen Monat ein. Der tatsächliche Zeitraum hängt von Zustand, Umfang und Lieferzeiten ab. Die Vermarktung und der anschliessende Verkauf haben einen eigenen Zeitplan.

Können wir die Fotos und Projektunterlagen verwenden?

Die vorgesehenen Medien und Unterlagen sowie deren Nutzung werden schriftlich abgestimmt. Verwendet werden freigegebene Inhalte im vereinbarten Umfang. Daraus folgt keine pauschale Zusage für sämtliche Aufnahmen, Medienrechte oder vertraulichen Dokumente.

Ist PINNEX pro Wohnung vorgesehen?

Ja. Jede im Projekt aufgewertete Wohnung erhält das vorgesehene eigene PINNEX-Startpaket mit zugeordnetem QR-Code und objektspezifischem PIN. Inhalt, Berechtigungen, Übergabe und allfällige laufende Kosten werden im Angebot festgelegt.

Prüft IMLU auch vermietete oder bewohnte Immobilien?

Eine erste Prüfung ist möglich. Nutzung, Zugang und die erforderlichen Abstimmungen werden vor Besichtigung oder Arbeiten geklärt. Das hier beschriebene Fix & Share-Modell wird beim Verkauf abgerechnet; ein Vorhaben zur Weitervermietung braucht eigene Vereinbarungen.

In welcher Region ist die Zusammenarbeit möglich?

IMLU ist eine Immobilienmarke der Ruta Group in Malters. Die Kooperation richtet sich an Büros mit geeigneten Objekten in Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug. Umfang und Umsetzung werden pro Projekt geprüft.

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Kacper Ruta · IMLU · Werkstrasse 11, 6102 Malters

Freiwillige Angaben zum ersten Objekt ergänzen

Für ein Kooperationsgespräch brauchen Sie noch kein Objekt. Bitte beschreiben Sie es bei Bedarf zunächst anonymisiert.

Für die erste Prüfung genügen möglichst anonymisierte Eckdaten. Bitte senden Sie keine Ausweiskopien, Bankunterlagen oder vertraulichen Eigentümerdossiers. Identifizierbare Objekt- und Personendaten dürfen nur mit entsprechender Berechtigung weitergegeben werden. Informationen zum Umgang mit Ihrer Anfrage finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Das Absenden ist keine Anmeldung für Werbenachrichten.